AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.ausschreiben24.com/#/pa/h_E_Y8CYEfGBdwBQVqpGgQ) · Abgerufen am 15.10.2026 06:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-695827-2026/

Markterkundung: IT-Hardware

Notice-ID: ted-695827-2026 · Procedure-ID: 68a644a5-5feb-4c93-ad43-9cb4133a9940

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die rnv plant die zukünftige Beschaffung von IT-Hardware und Zubehör und führt hierzu eine unverbindliche Markterkundung durch. Ziel ist es, einen Überblick über die aktuell am Markt verfügbaren Produkte, Dienstleistungen, Beschaffungsmodelle sowie technische und organisatorische Lösungsansätze zu erhalten. Grundlage bilden verschiedene Hardwarekategorien wie Notebooks, Desktop-PCs, Monitore, Dockingstationen und weiteres Zubehör. Interessenten bitten wir über den Link zum RFI: https://www.ausschreiben24.com/#/pa/h_E_Y8CYEfGBdwBQVqpGgQ sich an der Markterkundung zu beteiligen um unsere Fragen zu beantworten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).