AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19464facf7c-1acaf99993ace742) · Abgerufen am 01.09.2026 11:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-69658-2025/

VE-OPZ 3210

Notice-ID: ted-69658-2025 · Procedure-ID: dfabac7f-66d9-4427-bdff-2581203a3149

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH, Aschaffenburg
Veröffentlicht
14.01.2025
Frist (Submission)
17.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261410 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH plant den Neubau eines OP-Zentrums am Standort Aschaffenburg. Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannten Leistungen "Dachabdichtungsarbeiten" umfassen im Wesentlichen folgende unverbindlichen Hauptmassen: - 3.020 m² Dampfsperre Bitumenschweißbahn - 900 m² Dampfsperre Bitumenbahn KSK - 3.980 m² MW-Gefälledämmung i.M. 220mm - 170 m² Schaumglas-Dämmung i.M. 300mm - 3.980 m² Dachabdichtung Elastometerbitumenbahn - 170 m² Attikablech - 1.900 m² Extensive Dachbegrünung - 1.100 m² Kies - 3.850 m² Abdichtung gg. Bodenfeuchte Bitumenschweißbahn

Vertragslaufzeit

Beginn
16.01.2026
Ende
09.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).