AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYKDY63W7WSU/documents) · Abgerufen am 29.10.2026 23:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-702135-2026/

Brandmeldeanlage für den Neubau des Berufskollegs Meschede

Notice-ID: ted-702135-2026 · Procedure-ID: 32cad086-529b-4729-ac5c-d9d34b1fd97e

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochsauerlandkreis, Arnsberg
Veröffentlicht
27.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45312100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Auf dem Grundstück des Berufskollegs Meschede "Dünnefeldweg 5, Meschede" ist im Rahmen des Neubaus/der Sanierung des Berufskollegs (Bauteil H - Hauptgebäude) sowie des Anbaus der Rettungsdienstschule (Bauteil R) eine flächendeckende Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 in der Betriebsart TM (Kategorie 1 - Vollschutz) zu errichten. Die Anlagen beider Bauteile werden zentralenverbundtechnisch zusammenhängend ausgeführt. Zu beachten ist, dass die Gebäude H und R zeitlich versetzt errichtet werden. Dieses ist bei der Kalkulation zu beachten Konkretere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.12.2028
Ende
09.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
101 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).