AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Grenzüberschreitende Synergien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Oder
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn
- Veröffentlicht
- 17.11.2023
- Frist (Submission)
- 18.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 470.588 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das neue Modellvorhaben im Einzugsgebiet der Oder soll das Thema Wasser und dessen Management behandeln und dabei vor allem das Handlungsfeld V. („Grundlagen für eine hohe Lebensqualität sichern“) des GZK2030 berücksichtigen. Hauptgegenstand des MORO ist es dabei, Synergien der rechtlichen und fachlichen Instrumentarien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Verflechtungsraum zu identifizieren. Bei raumrelevanten Fragen wie beispielsweise Hochwasserschutz oder Wassergewinnung soll die Raumordnung die Wasserwirtschaft in der Praxis unterstützen, indem sie raumbedeutsamen Planungen abstimmt oder raumplanerische Standard harmonisiert. Mit Los 1 (Begleitforschung) soll eine Studie beauftragt werden, in der übergreifende Fragen an der Schnittstelle von räumlicher Planung und Wasserwirtschaft auf Bundes- und Landesebene identifiziert und geklärt werden sollen. Mit Los 2 wird eine Forschungsassistenz gesucht, die das neue Modellvorhaben im Verflechtungsraum inhaltlich vorbereitet, das Auswahlverfahren entwickelt und begleitet, geeignete Projekte zur Auswahl vorschlägt und die ausgewählten Vorhaben im Verlaufe ihrer Förderung kontinuierlich unterstützt, begleitet und vernetzt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 21 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.