AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung, Lieferung und Montage von Schilder und Leuchtwerbeanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- Frist (Submission)
- 09.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 34928470 — Transportmittel
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandsetzung und Wartung von Beschilderungen, Folierungen, Fahnen-, Banner- und Werbeanlagen an den Einsatzstandorten der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH. Hierzu gehören insbesondere Innen- und Außenbeschilderungen, Wegweisungssysteme, Tür- und Raumschilder, Sicherheits- und Informationsschilder, Folierungen, Fassadenkennzeichnungen, Fahnenanlagen, Banneranlagen, Werbeanlagen sowie sonstige Systeme zur visuellen Kommunikation. — Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandsetzung und Wartung von Leuchtwerbeanlagen und Steuerungstechnik an den Einsatzstandorten der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH. Die Leistungen dienen insbesondere der beleuchteten Unternehmensdarstellung, Standortkennzeichnung, Orientierung sowie der visuellen Kommunikation an den Standorten des Auftraggebers. Hierzu gehören insbesondere Leuchtwerbeanlagen, Leuchtbuchstaben, Leuchtschriften, Leuchtlogos, Leuchtkästen, LED-Anlagen, beleuchtete Fassadenelemente, beleuchtete Standortkennzeichnungen sowie die hierfür erforderliche Steuerungs-, Schalt- und Überwachungstechnik.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2027
- Ende
- 31.05.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.