AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lausicker Straße 1; Abriss
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Grimma, Grimma
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- Frist (Submission)
- 12.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45111000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Geplant sind Leistungen zur Herrichtung des Grundstücks Lausicker Straße 1 (Bahnhofsquartier) gemäß dem Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen. Das Grundstück soll für die geplante Weiterentwicklung des Projektes ÖPNV-Verknüpfungspunkt und für Maßnahmen der Städtebauförderung (Bahnhofsquartier) hergerichtet werden. Insbesondere sind folgende, zur Herrichtung des Baugrundstücks erforderlichen Arbeiten durchzuführen: - Baustelleneinrichtung, einschließlich Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Ein- und Ausfahrt (Baustellenzufahrt) - Rückbau von Gebäuden /Kontrollierter Rückbau getrennt nach Material gemäß den anerkannten Regeln der Technik - Rückbau vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen bis 1 m unter GOK - Rückbau befestigter Flächen aus Beton und Asphalt - Aufbereitung mineralischer Abfälle - Fraktionierung lagernder Haufwerke/ Fachgerechtes Trennen und Lagern von Abbruchmaterialien - Fachgerechte Entsorgung einschließlich Transport. Die Verwertung und Entsorgung ist gemäß den Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. Ersatzbaustoffverordnung durchzuführen und nachzuweisen. - Zu beachten - Nachweis / Ausführung in Güteschutz Kanalbau AK3 - Rodung bzw. Entfernung von Wurzelstubben - Herstellung eines Erdplanums - Herstellung Planum für spätere Nutzung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.01.2027
- Ende
- 26.02.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.