AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01a1112e-3d42-4c86-be27-f1e9d794a78c/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 14.10.2026 12:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-705490-2026/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medical-AIO-PC-Technik

Notice-ID: ted-705490-2026 · Procedure-ID: 01a1112e-3d42-4c86-be27-f1e9d794a78c

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH, Chemnitz
Veröffentlicht
13.10.2026
Frist (Submission)
12.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33197000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Erweiterung von bestehendem Inventar, für Neuausrüstungen, sowie den defekt- und altersbedingten Ersatz beabsichtigt der AG eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Fachhändler oder einem Hersteller für die Lieferung von medizinischen All-in-One-Computern über 2 Jahre mit einer zweifachen optionalen Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr. (Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
47 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).