AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQDGSX/documents) · Abgerufen am 28.10.2026 12:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-706722-2026/

Jahresvertrag TV-Untersuchung gem. SüwVO-Abw 2027

Notice-ID: ted-706722-2026 · Procedure-ID: 98e54143-7d2e-4a0b-a417-3c73095b9890

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtbetriebe Hennef, Hennef
Veröffentlicht
11.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90491000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtbetriebe Hennef, Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice, beabsichtigen, die Untersuchung von Teilen des Kanalnetzes gemäß SüwVO Abw zu vergeben. Bestandteil der Ausschreibung ist die Untersuchung der Kanalhaltungen, Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich und der Schachtbauwerke. Die Stadtbetriebe müssen jedes Jahr ca. 1/15 ihres gesamten Kanalnetzes untersuchen. Die Durchführung der jährlichen Untersuchungen erfolgt jeweils in einzelnen Stadtteilen bzw. sogenannten Sanierungsgebieten. Weiterhin sind aber auch Untersuchungen von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie Neuerschließungen durchzuführen. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgt im Rahmen eines Jahresvertrags. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2027 ist hierbei mit den Arbeiten, die im Zusammenhang mit Störungen erforderlich sind, zu beginnen. Die für die Reinigung erforderlichen Spülpläne stehen voraussichtlich ab dem 01.02.2027 zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt ist mit der Jahresuntersuchung der Kanäle zu beginnen. Die TV-Untersuchungen sind jeweils in ca.1/3 große Teilbereiche pro Untersuchungsjahr aufgegliedert. Der 1te Teil ist spätestens am 30.05.2027, der 2. Teil am 30.08.2027 und der letzte am 30.11.2027 zu beenden, damit der Fachbereich Abwasser die erforderlichen Auswertungen bis zum Jahresende vornehmen kann. Diese Fristen sind auch bei einer evtl. Auftragsverlängerung in den Folgejahren einzuhalten. Die Übergabe der Daten hat dann jeweils 14 Tage nach Beendigung der Befahrungen in den drei Gebieten zu erfolgen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor dem 31.12. eines jeweiligen Jahres gekündigt wird. Eine Verlängerung ist maximal bis zum 31.12.2030 möglich. Eine besondere Kündigung zum 31.12.2030 durch den AG und AN ist nicht erforderlich. Die Beauftragung ist bis zum 31.12.2026 geplant. Bis zum 31.01.2027 ist die in der Ausschreibung enthaltene Probebefahrung durchzuführen und auszuwerten. Die Stadtbetriebe Hennef werden die Untersuchungen bis zum 15.02.2027 kontrollieren. Im Anschluss erfolgt die Freigabe oder es werden Änderungen dem Auftragnehmer mitgeteilt. Pro Jahr werden die Stadtbetriebe Hennef ca. 30 km ihres Kanalnetzes befahren lassen. Diese Gesamtzahl setzt sich zum einem aus Abnahmebefahrungen aus vorhandenen Kanalsanierungsgebieten vorhanden und zum anderen aus allgemeinen Netzbefahrungen. Diese werden in der Regel die Netze sein, die am längsten nicht befahren worden sind.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).