AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beseitigung Bahnübergang in Lauingen - Planung Verkehrsanlagen und Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Dillingen a.d.Donau
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Frist (Submission)
- 19.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Dillingen a.d. Donau plant die Beseitigung des derzeit höhengleichen Bahnübergangs "Riedhauser Straße (DLG 28)" in Lauingen. Der bestehende schienengleiche Bahnübergang soll zu einem höhenfreien Knotenpunkt zwischen Straße / Geh- und Radweg sowie Bahn umgebaut werden. Die Kreisstraße DLG 28 wird auf einer Streckenlänge von ca. 300 m umgebaut. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Überführung der städt. "Westendstraße" mit neuer Anbindung an die DLG 28 notwendig. Die im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung ermittelten Grobkosten belaufen sich auf rd. 14 Mio. € netto Gesamtbaukosten. Weitere Details zur Maßnahme sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Aufgabe werden nachfolgende Planungsleistungen benötigt: -Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Leistungsphasen 1-4 und Besondere Leistungen) sowie -Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. § 39 HOAI (Leistungsphasen 1-4 und Besondere Leistungen); Im Zuge der Vorplanung sind detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anzustellen, die die Grundlage für Vereinbarungen gem. § 3 und § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) bilden. Hierbei sind detaillierte Variantenbetrachtungen einer Eisenbahnüberführung gegenüber einer Straßenüberführung zu vergleichen und zu bewerten.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 115 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.12.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.