AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1 - Gebietslos Regierungspräsidium Stuttgart
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Wettbewerblicher Dialog
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV BW) vergibt hiermit die Ersatzneubauplanungen und Unterstützung bei der Umsetzung bis zur Vergabe (Zuschlagserteilung) - BIM-Anwendung - von landesweit 31 Bundesstraßenbrücken. Das Gesamtpaket wird aus regionalen Gesichtspunkten in 3 Lose aufgeteilt. Bei hier vorliegenden Ausschreibung handelte es sich um Gebietslos 1 - Regierungspräsidium Stuttgart. Es betrifft folgende Bauwerke: - Feldwegbrücke bei Distelhausen (BW 6324 536 0) - Tauberbrücke B290 bei Mergentheim (BW 6424 506 0) - Brücke über die DB im Zuge der B 290 (BW 6524 518 0) - Brücke über B10-Ast bei S-Stammheim (BW 7120 646 1) - Brücke über B10-Ast bei S-Stammheim (BW 7120 646 2) - Überführung K 1856 bei Waiblingen (BW 7121 621 0) - Brücke über Bahn und FW S-Zuffenhausen (BW 7121 674 C) - Brücke über B 27, Bahn und FW S-Zuffenhausen (BW 7121 675 A) - Körschtalbrücke S- Möhringen (BW 7220 560 1) - Körschtalbrücke S- Möhringen (BW 7220 560 2) - ÜBF K 3292 bei Oberkochen (BW 7226 511 0) - UF Tannenbergstr. in Kirchheim (BW 7322 543 0) - Schlierbachbrücke bei Schlierbach (BW 7323 521 0) Die Brücken weisen erhebliche Defizite hinsichtlich Tragverhalten und/oder ihrer Konstruktion auf und sind zudem teilweise in einem schlechten Zustand. Aus diesen Gründen verfügen sie über eine kurze Restnutzungszeit und sind schnellstmöglich zu erneuern. Es ist vorgesehen, die Brücken an Ort und Stelle unter Vollsperrung zu ersetzen. Sofern kein zweiter Überbau vorhanden ist, ist ein geeignetes Umleitungskonzept vor Ort abzustimmen und auszuweisen. Der Planung sind die aktuell gültigen technischen Richtlinien zugrunde zu legen. Weitere Veränderungen gegenüber dem Bestand sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern sollte ein Planfeststellungsverfahren nach §17 FStrG erlässlich sein. Im Rahmen der Berücksichtigung des materiellen Rechts kann es jedoch zu gegensätzlichen Interessen der Betroffenen kommen, die dann durch das zuständige Regierungspräsidium abschließend abzuwägen und ggf. auszugleichen sind. Handelt es sich um ein Kreuzungsbauwerk, ist die Planung mit den Kreuzungsbeteiligten abzustimmen. Es sind sämtliche notwendigen Dokumente vorzubereiten. Gleiches gilt für Brücken, bei denen mehrere Baulastträger beteiligt sind.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Ausschreibung