AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-NKV-65-2025-0001) · Abgerufen am 28.08.2026 19:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-71532-2025/

Gasversorgungsleistung

Notice-ID: ted-71532-2025 · Procedure-ID: 4dffabfb-fbbf-43ca-805c-c4762a1f477c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neukirchen-Vluyn, Hauptamt, Neukirchen-Vluyn
Veröffentlicht
31.01.2025
Frist (Submission)
04.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn schreibt die Belieferung mit Erdgas im Rahmen einer Ausschreibung im offenen, europaweiten Verfahren aus. Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung an die im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgeführten Gasentnahmestellen. Das Gesamtliefervolumen beträgt insgesamt ca. 1,2 Mio. kWh pro Kalenderjahr. Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Entnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.04.2025, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2026, 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus stillschweigend jeweils um 1 Jahr, wenn dieser Verlängerung nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende widersprochen wird. Die stillschweigende Verlängerung erfolgt maximal zwei Mal. Der Gasliefervertrag endet in jedem Fall spätestens zum 31. Dezember 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).