AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung Schienenfahrzeuge
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Frist (Submission)
- 03.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90917000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist tätig als Verkehrsdienstleisterin beim Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Frankfurt am Main. Sie ist Betreiberin von Schienen-Personenbeförderungsleistungen (Straßen- und Stadtbahnen) und zugleich Verkehrsinfrastrukturunternehmen i.S.d. § 10 Hessisches ÖPNVG. Auf neun U-Bahn- und zehn Straßenbahnlinien sorgen rund 400 Schienenfahrzeuge der VGF für umfassende Mobilität. Die VGF ist verantwortlich für die rollende und die ortsfeste Infrastruktur (ober- und unterirdisch), für das Verkehrsmanagement, für Sauberkeit, Sicherheit, Service und Kundendienst. Darüber hinaus erbringt sie für die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) ÖPNV-Businfrastrukturdienstleistungen z.B. an Bushaltestellen. Die VGF sucht einen leistungsfähigen Partner für die Reinigung ihrer unterschiedlichen Schienenfahrzeuge und Fahrzeugtypen für mindestens 3 Jahre. Angebote sind nur für alle 4 Lose möglich. Jeder teilnehmende Bieter muss alle Lose anbieten!
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 29.02.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
-Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.