AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1929a481164-545fab134fd844c) · Abgerufen am 01.10.2026 22:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-731245-2024/

Naturschutzgroßprojekt DresdenNATUR Kulturlandschaft mit Weitblick, Erstellen eines Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL), Los 4

Notice-ID: ted-731245-2024 · Procedure-ID: d1007f8b-ea91-4553-9cd3-13db0d1c3fd3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Dresden, GB Umwelt und Klima, Recht und Ordnung, Umweltamt, Dresden
Veröffentlicht
28.10.2024
Frist (Submission)
09.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der AG beabsichtigt für einen Einzel-PEPL für das Schwerpunktgebiet "Schönfelder Hochland" des Naturschutzgroßprojekts "DresdenNATUR", mit einer Gesamtfläche von 3.973 ha, Büros/Bietergemeinschaften mit der Umsetzung der Planung für das Leistungsbild "Pflege- und Entwicklungsplan" (gemäß Anlage 8 zu § 27 Abs. 2 HOAI) der Landschaftsplanung, zu beauftragen. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen vergeben. Das Schwerpunktgebiet "Schönfelder Hochland" war Teil von Los 2 des Naturschutzgroßprojekts "DresdenNATUR", dessen Vergabe aufgehoben wurde.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
31.03.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).