AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/158385) · Abgerufen am 28.10.2026 12:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-734955-2026/

Lieferung von Weichen für das Gleisnetz der RSAG in den Jahren 2027-2029

Notice-ID: ted-734955-2026 · Procedure-ID: 32e82719-e66a-4207-8ca7-01640088eb8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Rostocker Straßenbahn AG, Rostock
Veröffentlicht
23.10.2026
Frist (Submission)
23.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34946220 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) plant in den Jahren 2027 bis 2029 ca. 24 Weichen im Gleisnetz der RSAG zu erneuern. Für die ausgeschriebenen Weichen gelten folgende technische Ausführungsanforderungen: • Stellvorrichtung: Fabrikat Hanning & Kahl. • Zungenvorrichtung: Weichenzunge in unterschlagener Ausführung. • Werkstoffanforderung: Weichenzunge und Backenschiene in Stahlgüte HT 350. • Besohlung: Weichen mit Betonbesohlung ausführen. Das Aufmaß für die Weichen ist durch die Bieter zu erstellen und die Leistung im Angebot mit aufzunehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.03.2027
Ende
31.07.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).