AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 10:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-736934-2024/

Bereitstellung, Einführung, Betrieb und Wartung einer browserbasierten Webanwendung zur vorschulischen Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung

Notice-ID: ted-736934-2024 · Procedure-ID: 3cbf3e61-1e09-4836-978a-6616dba0145a

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Stammdaten

Auftraggeber
d-NRW AöR, Dortmund
Veröffentlicht
02.12.2024
Frist (Submission)
07.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Juni 2024 wurde die Einführung einer Software zur vorschulischen Feststellung und Förderung sprachlicher Kompetenzen als Pilotprojekt beauftragt. Basierend auf den Erfahrungen dieses Pilotprojekts wird nun mit der vorliegenden Ausschreibung die landesweite Einführung einer entsprechenden Software beabsichtigt. Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind alle Dienstleistungen und Arbeiten des Auftragnehmenden zur Bereitstellung, Einführung und dem Betrieb einer Software zur vorschulischen Feststellung und Förderung sprachlicher Kompetenzen bei allen Grundschulen in NRW.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
105 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).