AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Fachplanungsleistungen ELT Planung - Technische Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Grimma, Grimma
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Frist (Submission)
- 05.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Vergabe von Fachplanungsleistungen für Elektotechnikplanung für die Grundleistungen der LPH 3-9 nach Teil 4, Abschnitt 2, § 55 iVm Anlage 15.1 HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI sowie die Anlagengruppe 8 mit den Grundleistungen der LPH 1-9 Besondere Leistung: - Einarbeitungszeit Folgende Maßnahmen sollen Umgesetzt werden: - Überarbeitung und Ergänzung vorhandener Elektrounterverteilungen, Netzberechnung, Trassierung, Leitungsführungen und deren brandschutztechnische Ertüchtigungen, Ergänzung von Elektroanschlüssen nach Vorgabe Projektbeteiligter - Zentralbaterieanlage mit Sicherheitsbeleuchtung und Rettungswegzeichen - Lichtberechnung und Neuinstallation der Allgemeinbeleuchtung in Teilbereichen inkl. Lichtsteuerung - Ergänzung Potentialausgleichnetzes - Hausalarmanlage erweitern und auf brandschutzrelevante Defizite prüfen - Brandschotte und Brandschutzbekleidung gemäß BSK - Baustelleneinrichtung (Baustrom und Baubeleuchtung) - Rückbau von Bestandsanlagen unter Beachtung der Funktionssicherung des laufenden Schulbetriebs - Planung von Provisorien Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.02.2024
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 82 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.