AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
OGS-Anbau Grundschule an Dreslers Park in Kreuztal - Rohbauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Kreuztal, Kreuztal
- Veröffentlicht
- 24.10.2026
- Frist (Submission)
- 23.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ausführung der Rohbauarbeiten Bestandteil der Rohbauarbeiten sind insbesondere: - Baustelleneinrichtung für die Rohbauarbeiten - Baukran einschließlich gesonderter Vorhaltung - Sanitärcontainer mit Vorhaltung auch über die Rohbauzeit hinaus - Baustellenmischabfallcontainer zur Nutzung durch die am Bau beteiligten Firmen - Schnurgerüst, Hilfsleistungen zur Einmessung und Meterrisse - Unterfangungen / Tieferführungen am Bestand - Stahlbeton-Bodenplatten und Stahlbetonbauteile - WU-Bauteile im Untergeschoss - Stahlbetonwände, Stützen, Unterzüge, Aufzugsschacht, Treppen, Rampen und Aufkantungen - Filigrandecken / Halbfertigteildecken mit Ortbetonaufbeton - Bewehrungsarbeiten mit Betonstahlmatten, Betonstabstahl und Stahlanteilen der Filigrandecken - Kalksandstein-Mauerwerk tragend und nichttragend - äußere Abdichtung erdberührter Bauteile - Perimeterdämmung - Fugenabdichtungen, insbesondere Anschluss Neubau / Bestand - Lichtschächte einschließlich systemzugehöriger Befestigungs- und Anschlussbauteile - Einbauteile, Aussparungen, Durchdringungen und Anschlussdetails nach Planung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 02.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.