AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
_Arbeitssicherheitstechnische Betreuung (Verantwortliche SiFa) der terranets bw GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- terranets bw GmbH, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 25.10.2026
- Frist (Submission)
- 27.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Unsere Netze verbinden. Mit Energie, mit Daten und mit der Zukunft. Als Transportnetzbetreiber hat Versorgungssicherheit für uns höchste Priorität - heute und in Zukunft. Mit unserem rund 3.000 Kilometer umfassenden Gasnetz sorgen wir von Niedersachsen bis an den Bodensee für die sichere Versorgung mit Wärme und Strom. Dabei haben wir eine klimaneutrale Zukunft im Blick: dafür bauen wir schon heute ein leistungsfähiges Wasserstoffnetz auf. Unseren Kunden stellen wir neben Dienstleistungen rund um gastechnische Anlagen als Infrastrukturprovider zudem ein leistungsstarkes Glasfasernetz zur Verfügung. Aktuell beschäftigt terranets bw rund 410 Mitarbeitende an elf Standorten. Davon sind 259 Mitarbeitende in der Unternehmenszentrale Stuttgart. Die weiteren Mitarbeitenden verteilen sich auf die übrigen Betriebsstandorte entlang des Netzgebiets. Die vergabegegenständliche Leistung ist die Bestellung einer verantwortlichen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes und die Übertragung der Aufgaben gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und sonstiger für die Fachkraft für Arbeitssicherheit geltenden Vorschriften.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2027
- Ende
- 30.06.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.