AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ENS - Fachplanung Naturwissenschaftliche Räume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Offenbach am Main, Offenbach am Main
- Veröffentlicht
- 06.12.2023
- Frist (Submission)
- 15.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 48.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Maßnahme umfasst die Neuerstellung des Gymnasiums am Güterbahnhof, jetzt: Emmy-Noether-Schule, Gymnasium der Stadt Offenbach, welches ein 5 (Sekundarstufe I) bzw. 6-zügiges (Sekundarstufe II) Gymnasium nebst Dreifeldturnhalle beinhaltet. Fachraumplanung für die naturwissenschaftlichen Räume nach HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung (in Verbindung mit HOAI Anlage 10.1) Lage des Bauvorhabens: Das Grundstück befindet sich im brachliegenden Areal des ehemaligen Güterbahnhofes Offenbach am östlichen Rand der Innenstadt. Das für das Gebäude vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von ca. 9.500 m². Konstruktion: Der 1. Preis des nichtoffenen Realisierungswettbewerbs sieht einen maximal fünfgeschossigen Baukörper mit Abstufungen auf zwei Geschosse vor. Die Sporthalle ist teilweise eingegraben. Fast alle Dachflächen sind als bespiel- u. nutzbarer Außenraum geplant. Hinsichtlich der räumlichen Organisation sind jahrgangsweise Clusterbildungen bzw. offene Lernlandschaften vorgesehen. Es sind 10 naturwissenschaftliche Räume nebst der entsprechenden Sammlungs-, Praktikums- und Sammlungsleitungsräume vorgesehen. Es ist aufgrund der Gleichheit der Räume von einer Wiederholungsplanung auszugehen. Mit der Erbringung der Leistung muss unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2024
- Ende
- 30.06.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen / Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.