AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DaKlif - Datenplattform für Klimaneutrales Fliegen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Technische Universität Hamburg, Hamburg
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Frist (Submission)
- 04.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72240000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 295.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Hauptziel des Gesamtvorhabens besteht in der Entwicklung einer neuartigen, modularen Avionik-Systemplattform für Flugzeuge der nächsten Generation. Konkret sollen Konzepte für die physikalische Schicht sowie die Vielfachzugriffsschicht eines WAIC-Funknetzwerks (Wireless Avionics Intracommunications) entwickelt und simulativ untersucht werden. In einem weiteren Schritt sollen diese Konzepte in Hardware implementiert sowie in das Gesamtsystem (drahtgebundenes Avionik-Netzwerk) integriert werden, um eine experimentelle Validierung zu ermöglichen. Es wird ein Unterauftrag vergeben, der sich in erster Linie auf die Hardware-Implementierung und Systemintegration des Funkmodems bezieht. Der Unterauftragnehmer (UAN) hat die Aufgabe, ausgewählte Konzepte für das Funkmodem auf der physikalischen Schicht (PHY) und der Vielfachzugriffschicht (MAC) in Hardware zu realisieren sowie bei der Integration des Funkmodems in das Gesamtsystem (Avionik-Plattform) zu unterstützen. Die Konzepte (z.B. Algorithmen) werden von der TUHH bereitgestellt. Als Hardware-Plattform für das Modem wurde projektintern bereits das Software Defined Radio (SDR)-Modul vProtean der Firma Vanteon (https://vanteon.com/vprotean/) festgelegt. Die SDR-Module werden dem UAN von der TUHH leihweise zur Verfügung gestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2024
- Ende
- 31.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.