AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/748658-2026) · Abgerufen am 01.11.2026 08:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-748658-2026/

Planungsleistungen für: HWSB Elbdeich li km 0,00-12,83, Ertüchtigung des linken Elbdeiches zwischen Aken und Breitenhagen - NTV-12

Notice-ID: ted-748658-2026 · Procedure-ID: 1abb7606-6189-4c2f-8f0b-c169efee7524

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
28.10.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
1.178.529 €

Beschreibung

a) Objektplanung Ingenieurbauwerk LPH 3-8 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone II, b) HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung § 51 HOAI; Leistungsbild Tragwerksplanung Deichbauwerk: Honorarzone 1, Leistungsphase 1-4, Mindestsatz, c) HOAI 2013, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung; § 26 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Honorarzone II, Mindestsatz LP1-6, Bezug auf Anlage 7 HOAI, d) Besondere Leistung Naturschutzfachliche Leistungen: 1. Natura2000-Vorprüfung, 2. Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. e) Besondere Leistung Baugrunduntersuchungen: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die geotechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze. 3. Geotechnik gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.3, Teilleistungen a bis c; Honorarzone II f) Besondere Leistung Ingenieurvermessung: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.4.4 (Planungsbegleitende Vermessung), LP 1 bis 4, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze, 3. Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis LP 4 des Leistungsbildes planungsbegleitende Vermessung vollumfänglich zu erbringen sind.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
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