AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau RW Erkner
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree GmbH, Beeskow
- Veröffentlicht
- 11.12.2023
- Frist (Submission)
- 17.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 550.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Errichtung Rettungswache Erkner inkl. Zufahrtsstraße und Freianlagen - Vergabe Objektplanung inkl. HLSE-Fachplanung Die Auftraggeberin möchte am Standort Erkner Neu Zittauer Straße (Flur 5, Flurstück 386) eine neue Rettungswache inkl. Zufahrtsstraße (sh. Erschließungs- und Verpflichtungsvertrag) und Freianlagen errichten. Hierfür wurden im Rahmen einer Voruntersuchung verschiedene Standortvarianten untersucht und ein Vorentwurf des Baukörpers sowie die Grundrisskonzeption abgestimmt, auf deren Grundlage die weiteren zur Realisierung erforderlichen Architektenleistungen nach § 34 HOAI, (Rest LPH 1-2, 3 bis 9) vergeben werden sollen. Die geschätzten Baukosten (KG 300 + 400) liegen bei 1,91 Mio. EUR netto (Stand 20.07.2018). Die Beauftragung der Leistungsphasen soll stufenweise erfolgen: Leistungsphase 1-3, 4-9. Als Planungs- und Überwachungsziel soll eine bezugsfertige und betriebsbereite Fertigstellung des Bauvorhabens vereinbart werden. Dieser Zeitpunkt wird im Verhandlungsverfahren festgelegt. Die erforderlichen Planungsleistungen entsprechend des Erschließungs- und Verpflichtungsvertrages vom 31.07.2023 sind ergänzender Bestandteil des Planungs- und Überwachungsziels.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 8 WEEKS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.