AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Leimbach Maßnahme 4 - Bau Retentionsfläche
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.1, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 01.11.2026
- Frist (Submission)
- 04.12.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45240000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 beabsichtigt die Herstellung einer Retentionsfläche am Leimbach-Unterlauf auf Gemarkung Nussloch. Die Retentionsfläche dient zur Abflachung der Hochwasserwelle und zur Optimierung des Hochwasserschutzes für zukünftige Bau-maßnahmen zur Herstellung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes am Leimbach. Das Einströmen der Hochwasserwelle in die Retentionsfläche wird über zwei herzustellende Breschen im be-stehenden Leimbach gewährleistet. Zur Regulierung der Einströmmenge dienen mobile Dammbalkenelemente als überströmbare Schwellen, welche auf Spundwandkonstruktionen montiert werden. Die Entleerung der tie-ferliegenden Retentionsfläche erfolgt über einen Ablaufgraben und mittels Pumpen, wofür ein Pumpenschacht mit entsprechender Verrohrung und Pumpenanschlüssen herzustellen ist. Die Erreichbarkeit des Pumpenschachtes bei eingestauter Retentionsfläche wird über eine herzustellende Ber-menschüttung mit Unterhaltungsweg entlang der Straßenböschung zur B3 sichergestellt. Zusätzlich wird ein Unterhaltungsweg am luftseitigen Leimbachdamm zur Unterhaltung der Breschen hergestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 27.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 73 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.12.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.