AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterstützung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit in Niedersachsen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Hannover
- Veröffentlicht
- 13.12.2023
- Frist (Submission)
- 23.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 320.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Unterstüt-zung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit in Nie-dersachsen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Es steht ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt 320.000,00 EUR (netto) zur Verfügung, aufgeteilt auf Los 1 (Gutachten) mit 120.000,00 EUR (netto) und Los 2 (Befragung und Beteiligungsprozess) mit 200.000,00 EUR. Angebote, die dieses Budget jeweils um mehr als 10% überschreiten, werden von der Wertung gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO ausgeschlossen werden.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 2 — Gutachten
- Geschätzter Wert
- 120.000 €
Los 3 — Befragung und Beteiligungsprozess
- Geschätzter Wert
- 200.000 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.