AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR5DGXD/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 20:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-757946-2026/

Sanierung SZ Lechenich - Restbauleistungen Fenster und Außentüren, 1. BA

Notice-ID: ted-757946-2026 · Procedure-ID: cccf6364-58ae-405c-a37f-8c4e204f3717

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Erftstadt, Erftstadt
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
03.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
281.975 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Fertigstellung der noch offenen, nicht abnahmerelevanten Leistungen (Phase 2) im Gewerk Fenster und Außentüren für den ersten Bauabschnitt am Schulzentrum Lechenich (Gymnasium und Realschule) in Erftstadt. Restfertigstellung und Komplettierung der Gebäudehülle Ziel: Vollständige, mangelfreie und optische Fertigstellung der gesamten Fassaden und Außenhülle. Inhalt: Diese Phase beinhaltet alle Leistungen, die nicht akut abnahmerelevant für die Inbetriebnahme sind. Hierzu gehören Fassadenbekleidung (Holzlamellen, Metallverkleidungen, Fensterbänke), sowie optische Restarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2027
Ende
18.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).