AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=736841) · Abgerufen am 14.10.2026 10:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-758663-2024/

HWSB Elbdeich rechts km 35,5 - 38,4 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)

Notice-ID: ted-758663-2024 · Procedure-ID: c7c85a2a-1932-4874-8bd9-67068ee49dcd

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
10.12.2024
Frist (Submission)
16.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317210 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
7.942 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt wird die geplante Deichanlage gemäß den aktuellen Vorschriften und Richtlinien ausgebaut. Am Bestandsdeich wird über den gesamten Planungsabschnitt landseitig durch Vorschüttung eine Auflastberme hergestellt. Entsprechend dem Stand der Technik wird auf dieser ein Deichverteidigungsweg (DVW) zur Deichverteidigung im Hochwasserfall und zur Deichunterhaltung angelegt.Darüber hinaus wird zur vereinfachten Deichkontrolle auf der Deichkrone des Bestandsdeiches ein Deichkontrollweg (DKW) gebaut. Der DVW und der DKW werden an das vorhandene Wegesystem angeschlossen.Für diese Bauleistungen ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) durchzuführen. Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO-Heft Nr. 15 - Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des § 4 ArbSchutzG. - Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV. - Erstellen und Übermitteln einer Vorankündigung an die zuständige Behörde - Zusammenstellen einer Unterlage, mit zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV. - Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. - Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich Nachunternehmer) und allen Unternehmern ohne Beschäftigte. - Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr.1 BaustellV). - Überwachen der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte bezüglich ihrer Pflichten gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV. - Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustellV. - Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 4 BausteIIV). - Verfügbarkeit des SiGeKo innerhalb von 24 Std. nach Aufforderung durch den AG - Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BausteIIV). - Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort und Protokollierung. - Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Kontrolle auf Vorhandensein der Sicherheitsnachweise und Einsichtnahme in Prüfnachweise. - Dokumentation – Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen - Anfertigung einer Schlussdokumentation . Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit in regelmäßigen Intervallen, mindestens zweimal pro Monat, sicherzustellen. Für die gesamte Bauzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.02.2025
Ende
30.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).