AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=903228) · Abgerufen am 06.11.2026 08:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-759213-2026/

Fliesen- und Plattenarbeiten - GNUE LSBB Sachsen-Anhalt Neustrukturierung der Mischmeistereien Neubau der Straßenmeisterei Bernburg mit Straßenmeisterei (SM) mit 3. Brückenprüftrupp (WLB-2026-0439)

Notice-ID: ted-759213-2026 · Procedure-ID: a5f5a152-749d-40d8-aa3d-fce802629712

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt für Immobilien- und Baumanagement (AIB) Magdeburg, Magdeburg
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
30.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Fliesen- und Plattenarbeiten: Abdichtungsarbeiten Boden ca. 716 m2 Bodenbelag Feinsteinzeugfliesen ca. 716 m2 Abdichtungsarbeiten Wand ca. 452 m2 Wandbelag Feinsteinzeugfliesen ca. 452 m2 15 St Glasspiegel liefern u. montieren Treppenbelag Tritt- und Setzstufen mit Feinsteinzeugfliesen 41 St Podestbelag mit Feinsteinzeugfliesen ca. 12 m2 Verbundabdichtung Boden 415 m2 Feinsteinzeug als Bodenbelag im Rüttelverfahren ca. 415 m2

Vertragslaufzeit

Beginn
11.02.2027
Ende
29.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).