AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/762169-2026) · Abgerufen am 07.11.2026 04:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-762169-2026/

2025-1004526_Flughafen München_ Servicevertrag DATA, Hardware- und Software-Fullservice für Netzwerk GFA T1

Notice-ID: ted-762169-2026 · Procedure-ID: 80a84b4a-e8dd-4a13-9525-75f43e50e20a

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen München GmbH
Veröffentlicht
03.11.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72511000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Am Flughafen München sind stationäre Anlagen zur Gepäckabfertigung gemäß § 6 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) als zentrale Infrastruktureinrichtungen in der Flughafenbenutzungsordnung ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere die Gepäckförderanlagen im Terminal 1, der Halle F sowie im Zentralgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die technische Betreuung der gesamten Netzwerkinfrastruktur dieser Gepäckförderanlagen. Die Leistung umfasst die Wartung, Instandhaltung und Ersatzteilhaltung der eingesetzten Netzwerkkomponenten sowie die Unterstützung des Instandhaltungspersonals des Auftraggebers im Rahmen des First-Level-Supports. Darüber hinaus sind umfassende Second- und Third-Level-Supportleistungen für die verbauten Komponenten von Alcatel-Lucent, Fortinet und der Aruba ClearPass Umgebung zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Huber & Feneberg GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).