AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E49619429) · Abgerufen am 03.08.2026 15:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-765419-2023/

Tragwerksplanung LPH1-6, HOAI §51, Neubau Rathaus Jagstzell

Notice-ID: ted-765419-2023 · Procedure-ID: 363b9af1-5329-45d2-b037-117d8da2da9d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Jagstzell, Ostalbkreis, Jagstzell
Veröffentlicht
16.12.2023
Frist (Submission)
17.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In der Ortsmitte der Gemeinde Jagstzell soll ein neues Rathaus errichtet werden. Das bestehende Rathaus in der Hauptstraße soll abgerissen werden und das neue Rathaus wird an der gleichen Stelle gebaut. Der Neubau ist als kubischer Baukörper mit geneigtem Dach (Walmdach) konzipiert. Das Rathaus besteht aus 3 Vollgeschossen und einem zusätzlichen Kellergeschoss. Die Geschosse werden mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen. Die Vergabe der Planungsleistungen der Objektplanung sowie der Freianlagenplanung erfolgte bereits auf Basis eines Planungswettbewerbs 2023. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlagen

Vertragslaufzeit

Beginn
17.04.2024
Ende
17.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).