AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag zur Erbringung von Planungsleistungen für Fernwärmenetze und -anlagen sowie angegliederte Planungen Gas-, Wasser-, Strom- und Microrohrnetze
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bonn-Netz GmbH, Bonn
- Veröffentlicht
- 13.12.2024
- Frist (Submission)
- 14.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Fernwärmenetze und -anlagen sowie evtl. angegliederte Planungen Gas-, Wasser-, Strom- und Microrohrnetze dient der infrastrukturellen Versorgung im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn und werden durch die Bonn-Netz GmbH errichtet und unterhalten. Die Fernwärmeprojekte der Bonn-Netz GmbH beziehen sich hierbei auf Auswechslungen und Neuverlegungen von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen sowie auf der Neuerrichtung oder Anpassung von netzdienlichen Fernwärmeanlagen. Netzkonzepte werden hierfür durch die Bonn-Netz GmbH erstellt (Leitungsdimension, Leitungstyp, Streckenplan). Für bestehende und eventuell zu sanierenden Hausanschlüssen als auch zum Neuanschluss von Hausanschlüssen werden Begehungen und Bewertungen durch die Bonn-Netz GmbH ausgeführt und dem AN zur Verfügung gestellt. 2025 soll über diesen Rahmenvertrag mitunter eine Planungsleistung über eine Maßnahme mit einer Trassenlänge von ca. 1.800 m in den jetzigen Leitungsdimensionen DN 150 und DN 200 beauftragt werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 76 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.