AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E46596117) · Abgerufen am 30.07.2026 23:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-769488-2024/

EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) für die Gemeinde Hilter a. T. W.

Notice-ID: ted-769488-2024 · Procedure-ID: 07318dc4-9c1f-49da-a180-cf55b8c438d0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hilter a.T.W, Hilter
Veröffentlicht
14.12.2024
Frist (Submission)
31.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001 und LOT-0002) aufgeführten Einzelleistungen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10) ab dem 01.10.2027 bis spätestens 31.03.2028 an Los 2.

Laufzeit
38 Monate

Los 2 — Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 31.12.2028.

Laufzeit
46 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).