AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schornsteinanlage für das Heizkraftwerk Gießen im Rahmen des iKWK Projekts PowerLahn
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Gießen AG, Gießen
- Veröffentlicht
- 15.12.2023
- Frist (Submission)
- 19.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262610 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Heizkraftwerk Gießen GmbH betreibt in 35392 Gießen, Leihgesterner Weg 127, ein in den 1960er Jahren errichtetes und genehmigtes Heizkraftwerk zur Erzeugung von Strom, Wärme, Kälte und Prozessdampf mit einer Feuerungswärmeleistung von 99,20 MW. Die Auftraggeberin beabsichtigt unter der Bezeichnung "PowerLahn" die Errichtung eines innovativen Kraft-Wärme-Kopplungs-Systems, nachdem sie nach der Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren für innovative KWK-Systeme im Juni 2022 den Förderzuschlag für eine durch ein iKWK-System zu erzeugende, ausgeschriebene elektrische Energiemenge von 9 MWel erhalten hat. Am Standort "Leihgesterner Weg" errichtet die AG eine mit Erdgas betriebene Blockheizkraftwerkanlage ("BHKW-Anlage") und eine elektrisch betriebene Power-to-Heat-Anlage ("PtH-Anlage"). Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind insbesondere folgende Leistungen: 1. Erstellung einer prüffähigen Schornsteinstatik 2. Lieferung des statisch bemessenen Ankerkorbs inkl. Zubehör 3. Lieferung und Errichtung einer zweizügigen Schornsteinanlage bestehend aus: -> 1 Stk. Tragrohr -> 2 Stk. Innenzug inkl. Dämmung -> Begehungseinrichtung -> Kondensatstutzen -> Potentialausgleich und Blitzschutz
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2024
- Ende
- 01.04.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 40 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.