AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=305397) · Abgerufen am 18.08.2026 06:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-778376-2024/

Sanierung/Neubau Schule Kösching - Bodenlegearbeiten

Notice-ID: ted-778376-2024 · Procedure-ID: 7b6c01fa-21ec-492c-b16f-73fe0f4fb517

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Markt Kösching
Veröffentlicht
18.12.2024
Frist (Submission)
29.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Marktgemeinde Kösching plant den Neubau der Schule Kösching. Der Bauabschnitt 1 beinhaltet den Hort und die Grundschule mit HPT. Das Schulgebäude besteht aus dem Erdgeschoss und 2 Obergeschossen, es ist teilunterkellert. Gebäudelänge: 52,6 m Gebäudetiefe: 23,3 m Gebäudehöhe: 12,55 m Das Dach ist ein Pultdach aus Stahlbeton mit 5% Gefälle. Massen: - 2.150 m² Linoleum Kl.34 liefern, verlegen, schützen, reinigen, einpflegen - 350 m² Kugelgarn Kl.33 liefern, verlegen, schützen, reinigen - 1.170 m Holzsockelleiste, foliert - 520 m Silkonfuge - 35 m Trennschiene - 230 m Dauerelastische Fuge

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Markt Kösching, Kösching

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).