AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E42755788) · Abgerufen am 14.10.2026 01:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-783207-2024/

Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs

Notice-ID: ted-783207-2024 · Procedure-ID: b8c76c14-aafc-4a81-9cb5-782881e00742

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Lütau, Lauenburg
Veröffentlicht
20.12.2024
Frist (Submission)
07.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
600.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs

Geschätzter Wert
140.000 €

Los 2 — Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs

Geschätzter Wert
460.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
09.04.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).