AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 02:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-789-2025/

Wärmepumpenanlage WPA2 - Los Großwärmepumpen (GWP)

Notice-ID: ted-789-2025 · Procedure-ID: 7df83019-237f-4fc0-9c09-7e39c38a1ce8

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Stammdaten

Auftraggeber
MVV Grüne Wärme GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
30.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42511110 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
110.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Fluss-Wärmepumpenanlage mit einer Heizleistung von ca. 150 MWth verteilt auf 2 bis 6 Module zur Fernwärmeerzeugung auf dem Gelände der Grosskraftwerk Mannheim AG. Das hier ausgeschriebene Hauptlos Großwärmepumpen (Los GWP) für die WPA2 beinhaltet im Wesentlichen die Wärmepumpenmodule, die elektro- und leittechnische Ausrüstungen, die technische Gebäude Ausrüstung sowie das neue Wärmepumpengebäude. Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen: Planung, Konstruktion, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, Errichtung, Einbindung in der Infrastruktur der Bestandsanlage, Qualitätssicherung, Schulung des Betriebspersonals, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Dokumentation.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).