AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bewachungsleistung 2 Notunterkünfte in Jena,in zwei Losen Los 1: Theobald- Renner- Straße Los 2: Am Steiger 4
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Jena, Jena
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Frist (Submission)
- 28.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Jena vergibt den Bewachungs- und Pfortendienst kalendertäglich durch eine Wachschutzkraft für zwei Notunterkünfte: - Notunterkunft für Familien und alleinstehende Frauen Theobald-Renner-Straße 7a, 07747 Jena mit einer Unterbringungskapazität für bis zu 58 Personen für die Bewachungszeit werktags von 20:00 – 08:00 Uhr sowie 24h am Wochenende und an Feiertagen, - Notunterkunft für obdachlose alleinstehende Männer Am Steiger 4, 07743 Jena mit einer Unterbringungskapazität für bis zu 38 Personen sowie einem zusätzlichen Notquartier außerhalb des Hauses für die Bewachungszeit von werktags von 19:30 - 07:30 Uhr sowie 24h am Wochenende und an Feiertagen. In den beiden Unterkünften werden obdachlose Personen - sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund - untergebracht. Die Grundlage für den Auftrag bilden die Bestimmungen der DIN 77 200 sowie die Ergänzungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Leistungen wird bis 30.04.2026 mit der Option der Verlängerung um zwei weitere Jahre vergeben. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.05.2025, die Vorlaufzeit beträgt maximal 10 Tage.
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2025
- Ende
- 30.04.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Geschäftsstelle der Vergabekammer, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.