AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDY12L6B248/documents) · Abgerufen am 29.09.2026 17:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-80074-2025/

RV über Beschaffung von Softwaredienstleistungen und Lizenzen im Bereich Justice Tech und KI für JUM BW

Notice-ID: ted-80074-2025 · Procedure-ID: 9dbcddab-feb1-4fdd-9e0c-146f2dce7313

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
08.01.2025
Frist (Submission)
25.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von Dienstleistungskapazitäten für die Weiterentwicklung dieser Projekte, die Entwicklung neuer Projekte auf Basis von IBM Watson Discovery und/oder IBM watsonx.ai und den Anwendungssupport der vorgenannten bestehenden und neu zu entwickelnden Projekte. — Beschaffung der benötigten Lizenzen für einen Betrieb der vorgenannten Anwendungen in der eigenen Serverumgebung des Auftraggebers.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
21 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).