AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 16:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-83218-2025/

OU Troisdorf, Sieglar - Eschmar, BW 6, BW 12, TBW A und Straßenbau

Notice-ID: ted-83218-2025 · Procedure-ID: bad7006a-bd90-4f3d-a837-0925ba377466

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalniederlassung Rhein-Berg, Gummersbach
Veröffentlicht
04.02.2025
Frist (Submission)
02.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Neubau der Rad- und Gehwegüberführung "Pastorsbitze" (Bauwerk 6, ABS-Nr. 5108 668) und den Neubau eines Abschnittes der angrenzenden Stützwand (BW 12, Teilbauwerk A, ABS-NR. 5108 674 A). Neben den o.g. Bauwerken erfolgen Leistungen des Erd- und Deckenbaus/Straßenbau. Dabei erfolgt der Neubau der an Bauwerk 6 anschließenden Verkehrsflächen, Ergänzungen zum Rad-Gehwegenetz und die Herstellung eines Erdwalls. Bei der Baumaßnahme sind weiterhin Tiefbaumaßnahmen zur Herstellung von Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung zu berücksichtigen und Sicherungs- und Einfriedungsmaßnahmen erforderlich.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Str.NRW. Betriebssitz Gelsenkirchen, Gelsenkirchen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).