AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 19:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-94438-2025/

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Notice-ID: ted-94438-2025 · Procedure-ID: 13b9befe-90d6-4e5e-900f-9d127d1f1d46

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Bad Endorf, Bad Endorf
Veröffentlicht
11.02.2025
Frist (Submission)
14.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
1.430.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2025/2065 - 20282/29 für den Einzugsbereich des Marktes Bad Endorf, des Mittelschulverbands Markt Bad Endorf sowie des Schulverbands Bad Endorf - Höslwang.

Lose

6 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — LOS_1

Geschätzter Wert
371.000 €

Los 2 — LOS_2

Geschätzter Wert
280.000 €

Los 3 — LOS_3

Geschätzter Wert
200.000 €

Los 4 — LOS_4

Geschätzter Wert
200.000 €

Los 5 — LOS_5

Geschätzter Wert
320.000 €

Los 6 — LOS_6

Geschätzter Wert
60.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).