AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 23:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-9554-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – AK Bremen - LGr. HB/ NI; Abschnitt AS Arsten (m) - AS Hemelingen (m) inkl. Ersatzneubau Weserstrombrücke, Planungsbegleitende Vermessung West

Notice-ID: ted-9554-2025 · Procedure-ID: 4729bdeb-b8bb-4733-a232-6ab6366cf4db

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Veröffentlicht
08.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

A1, VKE B221 AK Bremen - LGr. HB/ NI; Abschnitt AS Arsten (m) - AS Hemelingen (m) inkl. Ersatzneubau Weserstrombrücke, Planungsbegleitende Vermessung Abschnitt West von AD Stuhr (o) bis Weserstrombrücke (o) Die DEGES wurde von der Freien Hansestadt Bremen mit Planungen für den 8-streifigen Ausbau der A 1 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Stuhr und dem Bremer Kreuz beauftragt. Die Erweiterung der A 1 auf 8 Fahrstreifen ist als weiterer Bedarf zur Engpassbeseitigung im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens auf der A 1 kommt es täglich in den Spitzenstunden zu Staus. Teile der Strecke sind in der Engpassanalyse für Bundesfernstraßen des BMVBS als Autobahnabschnitt mit häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit dargestellt (Stauwahrscheinlichkeit an über 300 Stunden im Jahr). Der Planungsbereich befindet sich in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen (Landkreise Diepholz und Verden), wobei die A 1 mehrfach die Landesgrenze quert. Im Zuge der A 1 liegt im Untersuchungsbereich die Weserstrombrücke (BW 3424-1), welche die Weser zwischen den Anschlussstellen Bremen-Arsten und Bremen-Hemelingen überspannt. Die Brücke überführt je Fahrtrichtung vier Fahrstreifen und ist das meistbefahrene Bauwerk in Bremen. Infolge des baulichen Zustands des Brückenbauwerks sind umfangreiche bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen an den drei Stahlhohlkästen geplant. Im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der A 1 ist ein Ersatzneubau der Weserstrombrücke geplant. Die Lage des Ersatzneubaus ist abhängig von der Frage, ob der Ausbau der A 1 im Bereich der Weserstrombrücke symmetrisch erfolgt oder nicht. Die Länge der Strecke des gesamten Planungsraumes beträgt ca. 20 km. Im Rahmen der Vorbereitung der Ertüchtigungsmaßnahmen an der Weserstrombrücke wurde der Planungsbereich dort bereits vermessungstechnisch erfasst. Für die weitere Bearbeitung der vermessungstechnischen Leistungen des Gesamtbereiches wurden 2 Abschnitte gebildet. Der Vertragsgegenstand Abschnitt West umfasst den westlich der Weserstrombrücke liegenden Teil der A 1. Er beginnt bei ca. Betr.-km 109,45 westlich der Weserstrombrücke, verläuft in westliche Richtung und endet bei ca. Betr.-km 120,5 östlich des AD Stuhr. Er hat eine Länge von ca. 11,05 km. Innerhalb des Abschnittes befinden sich zwei Anschlussstellen (AS Bremen-Arsten und AS Bremen/Brinkum). Für die im Planungsgebiet des 8-streifigen Ausbaus liegende PWC-Anlage "Krummhörens Kuhlen" laufen derzeit die Planungen für eine Erweiterung. Der vorhandene Rastplatz Ahlken soll in diesem Zusammenhang rückgebaut werden. Im Bereich des Abschnittes West befinden sich 19 Brückenbauwerke (15 Autobahnbauwerke und 4 Überführungsbauwerke). Folgende weitere Ingenieurbauwerke befinden sich im vorliegenden Abschnitt der A 1 zwischen dem AD Stuhr und der Weserstrombrücke: - 10 Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 7.740 m, - 29 Verkehrszeichenbauwerke und Verkehrsbeeinflussungsanlagen (25 Brücken, 4 Kragarme), - Durchlässe.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
RMK

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).