AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 10:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-96045-2025/

Rahmenvertrag über die Lieferung von PSA für die Vegetationsbrandbekämpfung

Notice-ID: ted-96045-2025 · Procedure-ID: 39752e8d-d049-4de1-b9e3-955614453e6e

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Stammdaten

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Veröffentlicht
12.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18141000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
912.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Domeyer GmbH & Co. KG · Koppenhagen GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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