AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über die Lieferung von PSA für die Vegetationsbrandbekämpfung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 18141000 — Bekleidung und Textilien
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 912.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- Domeyer GmbH & Co. KG · Koppenhagen GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2024
- Vergabeergebnis