Nachtrag / Nachtragsmanagement
Ein Nachtrag ist eine zusätzliche oder geänderte Leistung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag, die gesondert vergütet wird. Nachtragsmanagement bezeichnet das systematische Erkennen, Anmelden, Kalkulieren und Durchsetzen solcher Ansprüche.
Ein Nachtrag entsteht, wenn sich während der Ausführung Leistungen ändern oder zusätzliche Leistungen nötig werden, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht (so) enthalten waren. Beim VOB-Bauvertrag ist die Vergütung in § 2 VOB/B geregelt — insbesondere für geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5) und zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6).
Typische Nachtragsgründe
- Geänderte Bauausführung auf Anordnung des Auftraggebers
- Zusätzlich erforderliche, nicht vorgesehene Leistungen
- Mengenabweichungen über die im Vertrag vorgesehenen Grenzen hinaus
- Geänderte Bauumstände (z. B. abweichender Baugrund)
Vergaberechtliche Grenze
Bei öffentlichen Aufträgen sind nachträgliche Vertragsänderungen nicht unbegrenzt zulässig: Wesentliche Änderungen können eine unzulässige De-facto-Neuvergabe darstellen (vgl. § 132 GWB). Nachträge müssen sich daher im rechtlich zulässigen Rahmen halten. Praktische Hinweise zur Anmeldung finden Sie im Ratgeber Nachträge nach VOB richtig stellen.
Verwandte Begriffe
VOB/B
VOB/B ist Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfü...
Definition lesenVOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Die VOB regelt die Vergabe und Vertragsabwicklung von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Definition lesenVertragsänderung im Vergaberecht
Eine Vertragsänderung im Vergaberecht ist eine wesentliche Abweichung vom ursprünglich ausgeschriebenen Vertrag. Wesentl...
Definition lesenLeistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung definiert Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und ist das zentrale Dokument der Vergab...
Definition lesenJetzt Ausschreibungen finden
📬
Passende Ausschreibungen finden
Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.