Verpflegung von Geflüchteten für das LaZuF in der Landesunterkunft Seeth
KI Gegenstand ist die Verpflegung von Geflüchteten mit Speisen und Getränken in der Landesunterkunft Seeth nach § 44 Asylgesetz, die für maximal 900 Bewohnende ausgelegt ist, bei einer Regelbelegung von etwa 800 Personen.