Rahmenverträge: Was sie sind und wie Bieter davon profitieren

Was sind Rahmenvereinbarungen im öffentlichen Vergabewesen? Wie funktionieren Abrufverfahren und welche Chancen bieten sie für Bieter?

Was ist ein Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag (oder eine Rahmenvereinbarung) ist ein Vertrag zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, der die Bedingungen für künftige Einzelaufträge festlegt. Der Rahmenvertrag selbst begründet noch keine Leistungspflicht — er gibt dem Auftraggeber das Recht, innerhalb des festgelegten Rahmens Einzelabrufe zu tätigen.

Wie funktionieren Rahmenvereinbarungen?

Der Ablauf einer Rahmenvereinbarung gliedert sich in zwei Phasen:

  1. Phase 1 — Rahmenvertragsvergabe: Der Auftraggeber führt ein reguläres Vergabeverfahren durch und schließt mit dem Ergebnis (einem oder mehreren Unternehmen) einen Rahmenvertrag ab. Dieser enthält Preise, Konditionen und Laufzeit, aber (in der Regel) keine festen Abnahmemengen.
  2. Phase 2 — Einzelabruf: Wenn der Auftraggeber eine konkrete Leistung benötigt, ruft er diese beim Rahmenvertragspartner (oder bei mehreren Partnern im Mini-Wettbewerb) ab. Der Einzelauftrag ergibt sich direkt aus dem Rahmenvertrag.

Zwei Grundmodelle

Exklusiver Rahmenvertrag (ein Auftragnehmer)

Der Auftraggeber schließt mit einem einzigen Unternehmen einen Rahmenvertrag. Alle Einzelabrufe gehen direkt an dieses Unternehmen — kein weiterer Wettbewerb für die Dauer des Rahmenvertrags. Für den Auftragnehmer bedeutet das Planungssicherheit; für den Auftraggeber eine feste Preisbindung.

Nicht-exklusiver Rahmenvertrag (mehrere Auftragnehmer, Mini-Wettbewerb)

Der Auftraggeber schließt mit mehreren Unternehmen einen Rahmenvertrag. Bei jedem Einzelabruf oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts wird ein Mini-Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen durchgeführt. Das erhält den Preiswettbewerb, ist aber administrativ aufwendiger.

Laufzeit und Höchstwert

Rahmenverträge dürfen im Oberschwellenbereich in der Regel nicht länger als 4 Jahre laufen (§ 21 VgV). Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies im ursprünglichen Vertrag vorgesehen ist. Der Gesamtauftragswert (Rahmen-Maximum) muss bei der Bekanntmachung angegeben werden und ist ausschlaggebend für die Anwendung der EU-Schwellenwerte.

Chancen für Bieter

  • Planungssicherheit: Einmal im Rahmen, sind Sie für die gesamte Vertragslaufzeit gesetzt — ohne weitere Vergabeverfahren für jeden Einzelauftrag.
  • Geringerer Aufwand bei Einzelabrufen: Im Mini-Wettbewerb ist der Dokumentationsaufwand kleiner als in einem vollständigen Vergabeverfahren.
  • Dauerhafter Zugang zu einem Auftraggeber: Rahmenverträge eignen sich besonders gut für Leistungen, die ein Auftraggeber regelmäßig benötigt (IT-Support, Reinigung, Fuhrparkwartung).

Risiken und Grenzen

  • Rahmenverträge bieten keine garantierte Abnahmemenge. Der Auftraggeber kann auch gar nichts abrufen — dann erhalten Sie trotz Rahmenvertrag keinen Umsatz.
  • Preisanpassungen während der Laufzeit sind oft nur bei expliziter Klausel möglich. Bei hoher Inflation kann das ein Problem sein.
  • Der Mini-Wettbewerb im nicht-exklusiven Modell erfordert weiterhin Angebote — Sie sind im Rahmen, aber nicht automatisch Auftragnehmer jedes Einzelabrufs.

Wo finde ich Rahmenvertragsausschreibungen?

Rahmenvereinbarungen werden wie reguläre Vergaben bekanntgemacht — auf TED und oeffentlichevergabe.de. Auf AusschreibungsRadar sind Rahmenvertragsausschreibungen an der Wertangabe "Rahmen-Maximum" erkennbar. Suchen Sie nach Schlüsselbegriffen wie "Rahmenvertrag", "Rahmenvereinbarung" oder "Abrufvertrag" in Kombination mit Ihrer Branche.

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