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Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin. Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden. Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtisc
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Zuvor zurückgehaltene Informationen jetzt verfügbar
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📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen
In der Bekanntmachung war für die Vermögensschäden des Eignungskriteriums Haftpflichtversicherung (Ziffer 4, Anlage B.04) eine Versicherungssumme von 63000.000,00 EUR statt der verlangten 3.000.000 EUR angegeben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist eine webbasierte Plattform für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).
- Die Leistung umfasst Konzeption, Bereitstellung, Betrieb und Vermarktung der Plattform.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
- Erfahrung in der Entwicklung und dem Betrieb von Gesundheitsplattformen ist voraussichtlich relevant.
Gesucht wird die Bereitstellung, der Betrieb, die Konzeption und die Vermarktung einer webbasierten Plattform für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister ist von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von: - 3.000.000,00 EUR für Sachschäden - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden - 3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird erklärt, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung die in der Bekanntmachung unter geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegt. Des Weiteren wird erklärt, dass der in der Bekanntmachung genannte Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen wird. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05): Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 2.500.000,00 EUR (netto/je Jahr) Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 06/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließ-ich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betiebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betriebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die abgeschlossene Einarbeitung einer bestimmten Anzahl von Projektleitenden sicherstellen, um eine kontinuierliche Qualität in der Projektleitung zu gewährleisten. - Die Anzahl der im Unternehmen seit mindestens einem Jahr fest angestellten Key-Account-Manager/innen muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 3 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zur Betriebszugehörigkeit kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden insbesondere im Hinblick auf den situationsbezogenen Bedarf an Leistungsbausteinen sicherstellen. - Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Bereitstellung, Betrieb, Konzeption, Entwicklung einer web-basierten Plattform sowie Kundenbetreuung (Support), Key-Account-Management, Administration, Finanzen, Marketing, Redaktion und Partnermanagement (Aktivierung/Steuerung von externen Dienstleistern) abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 45 pro Jahr betragen. Je Kompetenzfeld ist mindestens 1 Mitarbeitender je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 fest angestellt. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers z. Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 gem. Ziffer 6 d. Anl B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit (technische Ausrüstung) DIN EN ISO/IEC 27001 gemäß Ziffer 6 der Anlage B.05). Hinsichtlich der DIN EN ISO/IEC 27001 gelten die nachfolgenden Vorgaben: Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt.. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 04.08.2026 Zuvor zurückgehaltene Informationen jetzt verfügbar · in TED EU + oev
- Frist 28.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- Frist 28.07.2026 In der Bekanntmachung war für die Vermögensschäden des Eignungskriteriums Haftpflichtversicherung (Ziffer 4, Anlage B.04) eine Versicherungssumme von 63000.000,00 EUR statt der verlangten 3.000.000 EUR angegeben. aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 54 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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