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Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach - BA 1 Erweiterung und Aufstockung C-Bau - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI
Landratsamt Kulmbach · Kulmbach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Berndorfer GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Berndorfer GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Landkreis Kulmbach plant in einem 1. BA die Erweiterung und Aufstockung des C-Bau ( Cafeteria ) am Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach Das Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium am Schießgraben 1 in Kulmbach wurde 1393 als Lateinschule gegründet und ist heute ein naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches und musisches Gymnasium. Zur Einführung des G8 Gymnasiums musste die Mittagsbetreuung für die Schüler gewährleistet sein. Deshalb wurde 2007 ein rechteckiger 2geschossiger Baukörper ohne Unterkellerung mit den Abmessungen von ca. 29 x 17 m errichtet. Neben der Cafeteria und den dazugehörigen Versorgungsräumen befinden sich Klassenräume, Schulnebenräume, ein Aufenthaltsraum, eine Bibliothek und Technikräume in dem Gebäude. Durch den ebenerdigen Eingang, den eingebauten Aufzug und das behindertengerechte WC ist der C-Bau behindertengerecht ausgestattet. Der als Skelett- und Massivbau errichtete Baukörper wurde mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen. Zu beachten ist, dass das Gebäude im denkmalgeschützten Ensemble Altstadt Kulmbach liegt. Folgender Leistungsumfang für BA 1 Erweiterung und Aufstockung C-Bau wird definiert: Erweiterung des bestehenden Gebäudes auf kompletter Gebäudebreite, bis ca. 14 m lang und um ein neues Geschoss auf dem kompletten ersten Obergeschoss und WC-Anlagen, vorzugsweise in vorgefertigter Bauweise, um den Schulbetrieb minimal zu belasten. Die Schule prüft derzeit neue Lernkonzepte, welche in den neuen Räumen umgesetzt werden könnten. Es handelt sich um eine Erweiterung des Bestands bei laufenden Betrieb mit begrenzten Interimsmaßnahmen. Es ist Aufgabe aller Planungsbeteiligten, den Bauablauf so zu koordinieren, dass die Beeinträchtigung des Schulbetriebs äußerst gering bleibt. Bei der Heizungsdimensionierung des C-Baus ( Erweiterung und Bestandsgebäude ) ist die Versorgung des gesamten Gebäudes zu berücksichtigen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baube
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 30% 30 Pkt.Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 25 Pkt.Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 20 % 20 Pkt.Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 Pkt.Preis
Honorarangebot
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 5 Pkt.Qualität
Gesamteindruck Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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- 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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