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Waltersdorf - Neubau Abwasser-Ortsnetz & Errichtung einer Kläranlage
Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal · Gera · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 - Erschließung SW-Kanal und Neubau RW-Kanal🏆 STRABAG AG Direktion Sachsen / Thüringen, Bereich Mitte · Gera
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Los 2 VergebenLos 2 - Neubau KA🏆 ZWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH · Bayreuth
- STRABAG AG Direktion Sachsen / Thüringen, Bereich Mitte · Gera Großunternehmen
- ZWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH · Bayreuth Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal beabsichtigt das ABK weiter umzusetzen und die Ortslage Waltersdorf der Gemeinde Lindenkreuz abwassertechnisch zu erschließen. Dabei ist eine Trennkanalisation aufzubauen. Der vorhandene Mischwasserkanal geht außer Betrieb. Die vorhandenen Einleitungen in das Gewässer Saarbach werden künftig auf das Regenwasser beschränkt. Für diese Einleitstellen liegen entsprechende Wasserrechte vor. Das anfallende Abwasser soll in einer Kläranlage (400 EW) gereinigt werden. Diese Anlage wird am Ortsausgang Richtung Kleinsaara eingeordnet. Mit Erschließung der Ortsteile Lindenkreuz und Rothenbach sollen diese Abwässer ebenfalls auf dieser Anlage behandelt werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis zu 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.273 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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