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Betriebsorganisationsplanung und städtebaulicher Entwurf für die Maßnahme Neubau Universitätsklinikum Augsburg
Universitätsklinikum Augsburg · Augsburg · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Die ex-ante Bekanntmachung betrifft die Vertragsfortführung des Planervertrags über die Betriebsorganisationsplanung und den städtebaulichen Entwurf für die Maßnahme Neubau Universitätsklinikum Augsburg nach Gesamtrechtsnachfolge infolge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung.Das UKA hat nach VgV-Ausschreibung einen Planervertrag über die Betriebsorganisationsplanung und den städtebaulichen Entwurf mit der ARGE „Klinikum Augsburg BO“, bestehend aus der Hospitaltechnik Planungsges. mbH, der HENN GmbH und der CF Moller Danmark A/S geschlossen.Gegenstand des Planungsvertrags sind - die Erarbeitung der betriebsorganisatorischen Grundlagen (Flächenrahmenprogramm, Raum- und Funktionsprogramm) für den Projektantrag zum Neubau des UKA beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und die anschließende Planung für den Bau des Neubaus, - Die Erarbeitung einer Standortanalyse mit dem Ziel einer Standortentscheidung für den Neubau des UKA und eines städtebaulichen Entwurfs als Rahmenplanung für den Projektantrag zum Neubau des UKA beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und als Grundlage für die anschließende durch Dritte zu erstellende Bauleitplanung, welche die baurechtliche Grundlage für die Genehmigung des Neubaus bilden soll- Die anschließende Begleitung aus betriebsorganisatorischer Perspektive bei der Durchführung des interdisziplinären Realisierungswettbewerbs über welchen der Auftrag für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (sowie die weiteren Planungsaufträge) für den Neubau vergeben werden soll sowie über den Verlauf der Planung des Neubaus des UKA in den Leistungsphasen 1, 2 und 3.Zwei der drei Mitglieder der ARGE „Klinikum Augsburg BO“, die HENN GmbH und der CF Moller Danmark A/S, scheiden mit Abschluss einer Austrittsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2025 aus der ARGE aus, nachdem sie ihre Leistungsteile erbracht haben. Es tritt damit eine Gesamtrechtsnachfolge des letzten verbleibenden Gesellschafters Hospitalte
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Vertragsfortführung der Betriebsorganisationsplanung und des städtebaulichen Entwurfs für den Neubau des Universitätsklinikums Augsburg.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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