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Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude, Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg; Planungsleistungen
Stadtverwaltung Freiberg, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Freiberg · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude, Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg; Planungsleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung eines Bahnhofsgebäudes in Freiberg.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. den §§ 17 Abs. 1, 74 VgV und §§ 97 ff. GWB durchgeführt. Das Verfahren wird in mehreren Stufen gem. § 17 VgV durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 45 %
Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (45,0 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 06/2027 zwingend abzuschließen. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des DB – Reisezentrums, welches mittlerweile als Interim in unmittelbarer Nähe ausgelagert ist. Der Bahnbetrieb ist ebenfalls laufend. Bis April 2024 ist weiterhin vorgesehen, dass sämtliche bahnbetriebliche Anlagen aus dem Gebäude entfernt sind und nicht weiter berücksichtig werden müssen. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer „Terminschiene“ für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der Angabe von „Meilensteinen“, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase; - Erörterung zur Vorgehensweise über die interne Einarbeitung mit dem Ziel einer möglichst lückenlosen und reibungsfreien Übernahme der Planung und Bauüberwachung, Angabe von notwendigen Unterlagen sowie kalkulierter Einarbeitungszeit, Darlegungen zur Leistungsabgrenzungen; - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 54,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,5 (entspricht der Gewichtung von 45,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt; 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Qualität 30 %
Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30,0 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand eines der in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzliste (Formblatt 3) darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll darüber hinaus Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Angabe zur Übernahmequalität der bestehenden Kostenaufstellung bzw. Erörterung zum Umfang der Weiterführung der Kostenverfolgung, - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?, - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?, - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. / Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt; 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Kosten 25 %
Kriterium 3 - Honorar / Preis (25,0 %): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: 1 Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot folgende Werte (netto) zugrunde zu legen. KG 200 143.000 EUR, KG 300 10.113.750 EUR, KG 400 3.690.533 EUR, KG 500 17.760 EUR. Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung, Stand 06/2022, erstellt durch BBF Baubüro Freiberg GmbH, Freiberg im Auftrag der Universitätsstadt Freiberg. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 13,965 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 500 anzunehmen. In der KG 300 sind Aufwendungen für die Herrichtung des Außenplateaus in Höhe von 387.137,00 Euro netto enthalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. 2 Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild zu entnehmen. 3 Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 5 % der Aufwendungen der KG 300 der Kostenberechnung vorgegeben und mit 505.687,50 Euro netto absolut über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. / Veränderliche Honorarparameter: 1 Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. 2 Umbauzuschlag: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau gemäß § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Durch den Zuschlag soll der Mehraufwand ausgeglichen werden, der u. a. durch das ständige Abgleichen mit den Möglichkeiten des Bestands – ähnlich wie bei Umplanungen – entsteht. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. 3 Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. 4 Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) und Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,0 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 22.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.811 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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