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19FEI37404 S21, PA 1.7, Bahntechnik/Oberbau (BTO) Lose A-E, Los C – Süd – Tunnel Ober-/Untertürkheim ca. 5,7 km, Fildertunnel ca. 9,5 km Los-Nr.: 1
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Los C – Süd – Streckenlänge Tunnel Ober-/Untertürkheim ca. 5,7 km – Fildertunnel ca. 9,5 km Leistungsinhalte Los C (Süd) — Liefern und Einbau (L&E) Feste Fahrbahn ca. 34 km; — L&E Leichtes Masse Feder System ca. 3,2 km; — Kabelverlegung (alle Gewerke); — Lieferung und Einbau von Handlauf; — Lieferung und Einbau von Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Tunnelenergieversorgung, Montage von Türen. — U. a. Klimaanlagen, Zwischenböden, Rauminstallation, Brandabschottung, Endg. Fluchtwegbeschilderung — Bauablaufplanung für alle Gewerke/für die gesamte Baumaßnahme in diesem Los.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung und der Einbau von Bahntrassen und zugehörigen Systemen in den Tunneln Ober-/Untertürkheim und Fildertunnel.
- Das Los C umfasst ca. 34 km feste Fahrbahn, 3,2 km Leichtes Masse Feder System, Kabelverlegung, Tunnelsicherheitsbeleuchtung und weitere Ausbauten.
- Eine detaillierte Bauablaufplanung für alle Gewerke des Loses ist erforderlich.
- Es handelt sich um eine modifizierte Bekanntmachung für Bauleistungen.
Die Ausschreibung betrifft den Bau und die Installation von Bahntrassen und zugehörigen Systemen in Tunneln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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1 Veröffentlichung
- 08.06.2026 AvL Nr. 208 Sicherstellen IBN Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 209 Sicherstellen IBN Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 210 Sicherstellen IBN Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 213 Sicherstellen IBN Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 223 Sicherstellen IBN Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // 225 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass zusatzliche Arbeiten erforderlich ware und dadurch eine Zeitverzug und erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 224 Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante IBN des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden // AvL Nr. 222 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass zusatzliche Arbeiten erforderlich ware und dadurch eine Zeitverzug und erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 226 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass zusatzliche Arbeiten erforderlich ware und dadurch eine Zeitverzug und erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 232 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass zusatzliche Arbeiten erforderlich ware und dadurch eine Zeitverzug und erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 233 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass zusatzliche Arbeiten erforderlich ware und dadurch eine Zeitverzug und erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 227 Um weiterhin die Bestimmungen der Branddirektion zu gewahrleisten, sind Maßnahmen vor Abschaltung der Baustromversorgung notwendig, um die Leuchten weiterhin mit Spannung zu versorgen. // AvL Nr. 236 Um die redundante Kabelführung der TK-Kabel zu gewährleisten, müssen zusätzlich Brandschotte im Kabelführungssystem ausgeführt werden. // AvL Nr. 234 Durch geanderte Vorgaben der Spezifikation des TUZ-Einschubrechners durch den RIL Autor (Michael Gramatke), müssen diese neu geliefert werden. // AvL Nr. 237 Ein Wechsel des AN hatte das Risiko von Garantieansprüchen der im selben Kabelschacht liegenden Kabel zur Folge. Folgekosten, da die Brandschottung nicht mit durchgeführt werden könnte. // AvL Nr. 238 Ein Wechsel des AN hatte ein hohes Risiko von Garantieansprüchen. Die Brandschottung wurde zeitlich weit nach hinten geschoben. Das hatte eine Verlangerung der Bautatigkeit unseres Haupt-AN zur Folge und damit erhebliche Kosten. // AvL Nr. 239 Ein Wechsel des AN hatte ein hohes Risiko von Garantieansprüchen. Vor einer Abnahme und Übernahme der TSB können wir keine andere Firma dafür beauftragen. Eine Abnahme ist ohne der Anpassung aber nicht möglich. // NT294 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewahrleistet ware und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // NT274 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewahrleistet ware und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // NT286 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewahrleistet ware und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // NT288 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewahrleistet ware und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // NT293 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewahrleistet ware und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 240 Ein Wechsel des AN hatte ein hohes Risiko von Garantieanspruchen. Vor einer Abnahme und Übernahme der TSB können wir keine andere Firma dafür beauftragen. Eine Abnahme ist ohne die Zuschaltung der NSHV aber nicht möglich. AvL Nr. 235 Ein Wechsel des AN hatte zur Folge, dass zusatzliche Arbeiten erforderlich ware und dadurch eine Zeitverzug und erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // AvL Nr. 208 Sicherstellen IBN Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme des Loses nicht gewährleistet wäre und durch den Zeitverzug erhebliche Zusatzkosten entstehen würden. // aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.887 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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